ChatGPT Teil 11 – Eine Frage des Datenschutzes

Im Umgang mit ChatGPT stellt sich oft die Frage nach der datenschutzkonformen Nutzung. Tobias Albers-Heinemann zeigt in diesem Video gemeinsam mit Friedhelm Lohrig, Datenschutzexperte und Referent für Medienbildung, dass dies möglich ist, wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Aufgaben lassen sich häufig auch mit anonymisierten oder pseudonymisierten Informationen lösen, wodurch datenschutzrechtliche Probleme vermieden werden.

Wer personenbezogene Daten verarbeiten muss, kann dies entweder durch die Einwilligung der Betroffenen oder auf Basis eines berechtigten Interesses tun. Entscheidend ist dabei, den Datenumfang auf das Notwendige zu beschränken.

Viele Unsicherheiten können durch klare Arbeitsabläufe und Transparenz gelöst werden. Für komplexere Fälle empfiehlt es sich, mit den Datenschutzbeauftragten oder juristischen Fachkräften ins Gespräch zu gehen. Mit verantwortungsbewusstem Umgang bietet ChatGPT zahlreiche Möglichkeiten, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und KI: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/rechtsgrundlagen-datenschutz-ki/


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