Pflicht zur Fort- und Weiterbildung in KI-Kompetenz ab 2025

Ab Februar 2025 tritt eine neue Anforderung des EU AI Acts in Kraft, die alle Organisationen, die KI beruflich nutzen, dazu verpflichtet, den kompetenten Umgang ihrer Mitarbeitenden mit KI sicherzustellen. Dies betrifft Unternehmen ebenso wie Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die KI beispielsweise in Kursen, bei administrativen Aufgaben oder im Management einsetzen. Diese Regelung markiert einen bedeutenden Schritt, da erstmals der Begriff der „KI-Kompetenz“ gesetzlich verankert wird. Doch was bedeutet das für den Bildungsbereich und wie sollten Unternehmen und Bildungsakteure darauf reagieren?

Der AI Act, auch als KI-Verordnung bekannt, hat das Ziel, den menschenzentrierten und vertrauenswürdigen Einsatz von KI in Europa zu fördern. Eine zentrale Rolle dabei spielt der Aufbau von KI-Kompetenzen – sowohl bei Anbietern und Betreibern von KI-Systemen als auch bei den Personen, die KI beruflich nutzen oder von deren Entscheidungen betroffen sind. Die Erwachsenenbildung ist dabei als Innovationsmotor besonders gefordert, die notwendigen Kompetenzen sicherzustellen. Die Verordnung unterscheidet dabei verschiedene Risikostufen von KI-Systemen, und unabhängig von der Risikokategorie sind alle Anbieter und Betreiber verpflichtet, sicherzustellen, dass das eigene Personal über ausreichende KI-Kompetenzen verfügt.

KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

AI Act / KI-Verordnung, Artikel 4

Warum ist KI-Kompetenz wichtig?

Die Bedeutung von KI-Kompetenz lässt sich aus den grundlegenden Zielen des AI Acts ableiten: Vertrauen in KI schaffen, fundierte Entscheidungen über deren Nutzung treffen und die Einhaltung der Verordnung sicherstellen (siehe AI Act, Artikel 4). Konkret bedeutet dies, dass alle relevanten Akteure – Entwickler*innen, Betreiber*innen und Nutzer*innen von KI-Systemen – das notwendige Wissen besitzen müssen, um Risiken und Chancen von KI einschätzen zu können und mit den Systemen sachkundig umzugehen. Für die Erwachsenenbildung bedeutet dies eine erhebliche Erweiterung der Verantwortung: Bildungsanbieter müssen sicherstellen, dass Lehrende und andere Mitarbeitende über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um KI sachkundig anzuwenden und Risiken richtig einzuschätzen.

Was bedeutet KI-Kompetenz?

Der AI Act definiert KI-Kompetenz als das Wissen, die Fähigkeiten und das Verständnis, die notwendig sind, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der möglichen Risiken und Auswirkungen bewusst zu sein. Diese Definition lässt sich in drei Dimensionen unterteilen:

  1. Grundverständnis von KI: Ein Verständnis der grundlegenden Funktionsweisen von KI-Systemen.
  2. Kritische Einordnung von Chancen und Risiken: Die Fähigkeit, Chancen und Risiken abzuwägen und mögliche Schäden zu erkennen, inklusive ethischer und gesellschaftlicher Aspekte. Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass Lehrende und Lernende gemeinsam untersuchen, welche ethischen Herausforderungen der Einsatz von KI im Bereich der Personalrekrutierung mit sich bringt, etwa im Hinblick auf Diskriminierung oder Verzerrungen in den Trainingsdaten.
  3. Praktische Anwendungskompetenzen: Die Fähigkeit, KI-Systeme im jeweiligen beruflichen Kontext sachkundig einzusetzen.

Besonders im Bildungsbereich ist es wichtig, dass sowohl ein Grundverständnis vermittelt wird als auch die Fähigkeit, ethische Aspekte und mögliche gesellschaftliche Auswirkungen kritisch zu reflektieren.

Wie kann KI-Kompetenz aufgebaut werden?

Der AI Act sieht vor, dass alle betroffenen Organisationen bis 2025 nachweisen müssen, dass sie „nach besten Kräften“ sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten, über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Besonders die Erwachsenenbildung muss hier gezielte Programme zur Schulung der Mitarbeitenden entwickeln, um sowohl technische als auch ethische Aspekte des KI-Einsatzes zu berücksichtigen. Im Bereich der Erwachsenenbildung bedeutet dies, dass Weiterbildungseinrichtungen nicht nur theoretisches Wissen über KI vermitteln, sondern auch praxisnahe Kompetenzen fördern müssen.

Asynchrone Bildungsformate könnten hier eine wichtige Rolle spielen, um Teilnehmenden ein flexibles Grundverständnis zu vermitteln, während in synchronen Phasen der Austausch und die praktische Anwendung im Fokus stehen.

Eine Chance für Bildung und Gesellschaft

Die gesetzliche Verankerung von KI-Kompetenz durch den AI Act ist eine Chance, die es zu nutzen gilt. Der Bildungsbereich hat die Möglichkeit, eine führende Rolle einzunehmen, indem er zukunftsfähige Kompetenzen fördert und Menschen darin befähigt, die Entwicklungen im KI-Bereich kritisch zu begleiten und mitzugestalten. Dabei ist es entscheidend, Lehrende entsprechend zu qualifizieren und Bildungsformate zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen abgestimmt sind.

Der Aufbau von KI-Kompetenz ist kein Selbstzweck, sondern ein notwendiger Schritt, um einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI zu gewährleisten. Dies umfasst die technische Anwendung, die Risikoabschätzung sowie das Verständnis für gesellschaftliche und ethische Implikationen – ein wichtiger Auftrag sowohl für den schulischen als auch den außerschulischen Bildungsbereich. Es liegt an uns allen, diese Entwicklung aktiv zu gestalten – in Unternehmen, Bildungseinrichtungen und darüber hinaus.

Weiterführende Links

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/ki-vo-einheitliche-regeln-und-schulungspflichten-fuer-ki-systeme_210_632718.html

https://ki-campus.org/blog/ai-act-ki-kompetenzen?locale=de

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